Freizügigkeit für Arbeitnehmer/innen zwischen Polen und Deutschland

Beschluss des Bundeskongresses vom 21.11.2010 <link fileadmin files_eud pdf-dateien_eud eud_beschluesse buko_2010 freizuegigkeit_fuer_arbeitnehmer_innen_zwischen_polen_und_deutschland.pdf download file>(PDF-Datei)


Die Europa Union Deutschland begrüßt die Verwirklichung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer/innen ab Mai 2011 auch zwischen Deutschland und Polen. Sie betont, dass die Freizügigkeit für viele Bürgerinnen und Bürger unseres östlichen Nachbarlandes eine Chance bedeutet. Nachdem die Niederlassungsfreiheit der Selbständigen und die Kapitalverkehrsfreiheit bereits seit 2004 verwirklicht wurden, ist es ein wichtiger Schritt, dass nunmehr die Freizügigkeit auch für Arbeitnehmer/innen gilt und für alle, die Arbeit suchen oder ihre Arbeitstätigkeit beendet haben.