Bisher war bereits eine Mitarbeit von Europaabgeordneten in den beiden EU-Ausschüssen möglich. Auch hier weitet die Gesetzesänderung das Rederecht aus. Künftig können Europaparlamentarier auch zu anderen Ausschüssen hinzugezogen werden, wenn europapolitische Themen behandelt werden. Jede Beteiligung von Mitgliedern des Europäischen Parlaments setzt eine Nominierung durch ihre Fraktion im Nationalrat voraus.
Das neue Gesetz, das bereits am 1. August in Kraft trat, soll eine engere Verzahnung zwischen nationaler und europäischer Politik fördern und eine größere Sichtbarkeit für europäische Themen in Österreich herstellen.
Die erste aktuelle Europastunde im Nationalrat am 23. September wird sich mit der europäischen und internationalen Dimension der Flüchtlingskrise befassen.
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In Deutschland arbeiten Europaparlamentarier derzeit nur im EU-Ausschuss mit. Dem Gremium gehören 15 EU-Abgeordnete als sogenannte mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Im Unterschied zu den ordentlichen Mitgliedern haben diese kein Stimmrecht.