Forderung nach substantiellen Änderungen des Gipfel-Kompromisses

Thomas Mann, Landesvorsitzender der Europa-Union Hessen, ehemaliger Europaabgeordneter, erhofft sich vom EP nicht kosmetische, sondern substantielle Änderungen des Gipfel-Kompromisses:

Haben sich die mehr als 90 Stunden zäher Verhandlungen beim Sondergipfel in Brüssel gelohnt - sowohl die Bereitschaft, Maximalpositionen zu räumen als auch die Einsicht, Signale für Integration zu setzen? Das 1,8 Billionen-Kompromisspaket der Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten hat immerhin einen Bruch der Gemeinsamkeit, den sich EU-Gegner gewünscht hatten, verhindert. Es ist ein eindeutiges Signal, um mit vereinten Kräften die verheerenden Folgen der Corona-Pandemie zu beseitigen, den Binnenmarkt zu stärken und die wirtschaftliche Erholung in Gang zu setzen.

Für den Corona-Hilfsfonds wurden die nicht rückzahlbaren Zuschüsse auf 390 Milliarden reduziert - anstelle der in der Merkel-Macron-Initiative empfohlenen 500 Milliarden Euro. Sie und die 250 Milliarden Euro an Darlehen werden von allen Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert. Die Kommentare zum „historischen Gipfel“ stimmen an dieser Stelle. Denn erstmals darf die EU-Kommission Schulden machen, um das Gemeinschaftswerk zu finanzieren. Mit der Kritik, das sei der Beginn einer Transferunion, müssen wir uns auseinandersetzen.

Positiv ist, dass es zu einer strengen Kontrolle durch die Europäische Kommission kommen soll, um die sachgerechte Verwendung der Finanzmittel in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten: einzig ausgerichtet auf die Förderung von Reformen sowie staatliche Investitionen in Wachstum, Arbeitsplätze und die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen.

Negativ ist, dass wichtige Zukunfts-Projekte im Vergleich zu Vorschlägen der EU-Kommission gekürzt wurden, etwa um zwei Drittel beim Forschungsprogramm Horizon und bei einem Fonds, der Probleme bei der Umstellung auf umweltfreundliche Technologien abfedern soll. Auch bei der Digitalisierung ist die Förderung deutlich reduziert worden.

Vor allem gelang es nicht, den Grundsatz durchzusetzen, die Vergabe der Gelder von der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards abhängig zu machen. Es scheiterte an der von Viktor Orban angedrohten Blockade des gesamten Konjunkturpakets. Die Formulierung „Der Europäische Rat unterstreicht die Bedeutung des Respekts vor dem Rechtsstaat“ reicht bei Weitem nicht aus. Leider ist es uns immer noch nicht gelungen, die Einstimmigkeit im Rat zu kippen, um endlich Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit durchzusetzen.

Jetzt ist das Europäische Parlament gefordert, nachzubessern. Dazu gehört neben ausreichend finanzierten wertschöpfenden Zukunftsprojekten die Einhaltung der Werte der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit ihren Konkretisierungen freie Presse, unabhängige Justiz, Garantie der Minderheitenrechte und mehr. Der Grundrechts- und Wertekanon der EU, Basis unseres gemeinsamen politischen Handelns, darf nicht zur wohlklingenden Formulierung und Spielwiese für beliebige Interpretationen degenerieren. Eine Rechtsstaatsklausel mit Substanz ist unumgänglich.