Der Fonds, gespeist aus Wiederaufbauanleihen der Kommission, müsse ein angemessenes Volumen haben. „Die Corona-Krise stellt alle bisherigen Herausforderungen in den Schatten, erfordert gemeinsames und solidarisches Handeln auf der Basis unserer europäischen Werte.“
Die Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft müsse gleichzeitig weiteren übergeordneten Unionszielen dienen. „Der Fonds dient nicht der Übernahme von Schulden, sondern Zukunftsinvestitionen, einer nachhaltigen Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie dem Zusammenhalt der Union in schwieriger Zeit.“
Die Europa-Union befürwortet eine strenge Konditionalität: „EU-Staaten und Beitrittskandidaten, die von dem Wiederaufbauprogramm profitieren wollen, müssen alle demokratischen und rechtsstaatlichen Standards erfüllen, wie sie auch Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der EU sind.“
Wieland fordert umfassende parlamentarische Kontrolle. „Das Europäische Parlament muss gleichberechtigt mit dem Rat über den Mitteleinsatz und die Programmzwecke wachen.“
Weitere Informationen finden Sie im Beschluss des EUD-Präsidiums vom 24.4.2020.