EUD-Parlamentariergruppen: Bundestag und Europäisches Parlament nutzen neue Rechte nach Lissabon

Morgen vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Vertrag von Lissabon gesprochen. Mit dem Jahrestag des Urteils vom 30. Juni 2009 stellen die Vorstandsmitglieder der EUD Parlamentariergruppe im Bundestag, Dr. Eva Högl, Dr. Günter Krings, Michael Link und Manuel Sarrazin, sowie die Vorstandsmitglieder der EUD Parlamentariergruppe im Europäischen Parlament, Alexander Alvaro, Michael Cramer, Matthias Groote und Joachim Zeller, fest:

Der Vertrag von Lissabon (VvL) hat die Rechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in der EU gestärkt. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte mit seinem Urteil vom 30. Juni 2009 den VvL als grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar. Gleichzeitig hat das Gericht mehr Verantwortung des Bundestages im Prozess der Europäischen Integration und eine Stärkung seiner Rolle in der Europapolitik gefordert. 

 

Der Deutsche Bundestag hat mit seinen Beschlüssen zur Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon in einem von allen Fraktionen des Hauses getragenen Prozess die Vorgaben des BVerfG zügig umgesetzt. Diese neuen Rechte zur Information und zur Stellungnahme sowie die Regelungen einer gesonderten Zustimmung des Parlaments bei Kompetenzübertragungen haben die Abgeordneten des Bundestags seit Beginn der neuen Legislaturperiode verstärkt genutzt. Ausdruck dieses neuen Engagements für eine verbesserte Europafähigkeit des Parlaments ist die deutlich gestiegene Anzahl von beschlossenen Stellungnahmen zu europapolitischen Fragen nach Artikel 23 des Grundgesetzes.

Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen des Europäischen Parlaments ist entscheidend für die Bundestagsabgeordneten und die Fraktionen. Die neuen Rechte des Bundestags sind für die Mitglieder des Europäischen Parlaments genauso eine Chance wie die neuen Rechte des Europäischen Parlaments für die Bundestagsabgeordneten. Starke und selbstbewusste Parlamente, die an europapolitischen Debatten und Entscheidungsfindungsprozessen in Brüssel teilnehmen, sind der einzige Weg, um die EU den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich näher zu bringen.

Dennoch kann und muss der Bundestag noch besser werden. Deswegen setzen sich die Parlamentariergruppen der Europa-Union Deutschland im Bundestag und im Europäischen Parlament dafür ein, dass sich der Bundestag stärker europäisiert und sich die Bundestagsfraktionen in die Konsultationsprozesse der Europäischen Union einbringen. Alle Ausschüsse des Hauses müssen sich mit den Vorhaben der europäischen Gesetzgebung befassen und an der Willensbildung teilhaben. Ferner sollte der Bundestag auch auf nationaler Ebene aktiv die Vorgabe des EU-Vertrages unterstützen, die einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog der EU-Organe mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft einfordert. Dies ist der notwendige Beitrag des Deutschen Bundestages an der Parlamentarisierung und somit der demokratischen Legitimation der Europäischen Union.