Nach der Abschaffung der Fünfprozentklausel durch Karlsruhe hatte der Gesetzgeber in einem überparteilichen Konsens eine Dreiprozenthürde beschlossen. Die Europawahl vom 25. Mai wird nun voraussichtlich ohne jede Sperrklausel stattfinden.
"Dass fortan auch Abgeordnete ohne Fraktionsbindung aus Kleinst- und Splitterparteien Sitze einnehmen werden, schwächt die Funktionsfähigkeit des Parlaments."
Moos sieht die Entscheidung der Mehrheit der Richter kritisch: "Ein Blick ins Minderheitenvotum genügt, um zu erkennen, dass die Entscheidung höchst problematisch ist. Das Gewicht der Wählerstimme kann man auch dadurch schmälern, dass man ein Parlament schwächt."
"Meines Erachtens ist nun wieder der Gesetzgeber gefragt. Es sollte geprüft werden, die Sperrklausel ins Grundgesetz aufzunehmen, so dass sie für das deutsche Wahlrecht gilt. Die Mehrheiten dafür wären da. Das Europäische Parlament wird in Deutschland nach dem deutschen Wahlgesetz gewählt. Das Problem wäre also ein für alle Mal gelöst. Auch für die deutschen Parlamente wäre die verfassungsrechtliche Lage damit abgesichert."
Idealer noch sei allerdings eine europäische Lösung. "Am besten wäre es, wenn der europäische Gesetzgeber sich der Sache annähme, denn das Europäische Parlament erachtet eine Sperrklausel mehrheitlich als notwendig. Das Bundesverfassungsgericht wäre für ein europäisches Wahlrecht für die Europawahlen nicht zuständig und sieht das auch selbst so."