Dithmarscher Kohl wird geschütztes EU Produkt

Dithmarscher Kohl erhält fortan das Gütezeichen "geschützte geographische Angabe" (g.g.A.) der EU. Damit wird sicher gestellt, dass Dithmarscher Kohl auch aus Dithmarschen stammen muss.

gabisch/pixelio.de

Um das Gütezeichen zu erhalten, muss entweder die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung in einem bestimmten geographischen Gebiet stattfinden. Ziel des Gütesiegels ist es die Produkte vor Nachahmung zu schützen.

Der Dithmarscher Kohl zeichnet sich nach Angaben der Kommission durch die besondere Färbung, hohe Blattdichte im Kopfbereich, knackige Konsistenz, des geringen Strunkanteil und eines kräftig abgerundeten Geschmacks aus. Dithmarscher Landwirte dürften sich über die Qualitätsbekundungen der EU sehr freuen. 

Damit befindet sich Dithmarscher Kohl in bester Schleswig-Holsteinischer Gesellschaft. Denn auch  Holsteiner Tilsiter,  Holsteiner Schinken, Lübecker Marzipan und Holsteiner Karpfen haben sich das Gütesiegel der EU bereits verdient.

Hauke Kahnert

 Weitere Informationen unter:

Opens external link in new window"Schleswig-Holstein: Dithmarscher Kohl geschütztes Produkt", Europäische Kommission, 14.01.2014