Bundesverfassungsgericht wieder auf Europa-Kurs? Ein Kommentar zur Mangold-Entscheidung von J. Wuermeling

Oberflächlich betrachtet geht es bei der Ende letzter Woche verkündeten Mangold-Entscheidung allein um die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie und speziell das Verbot der Altersdiskriminierung. Schaut man aber genauer hin, dann offenbart sich der tiefer liegende und anhaltende Kompetenzstreit zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. Doch anders als in seinem berühmten Lissabon-Urteil, kommt das deutsche Verfassungsgericht in diesem Fall zu einem anderen und europafreundlicheren Ergebnis.

2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (© 2010 BVerfG, www.bverfg.de)

Der Sprecher von Europa-Professionell, Dr. Joachim Wuermeling, ist sogar der Auffassung, dass die Verfassungsrichter mit ihrem jüngsten Urteil „die Lissabon-Entscheidung in einem Kernbestandteil, der Kontrolle der Einhaltung der Kompetenznormen der Verträge durch das BVerfG“, kassieren. Das Urteil enthalte zahlreiche Aussagen, die dem Geist der Lissabon-Entscheidung diametral entgegen stünden. Das Urteil zeige, so Wuermeling weiter, „dass die Kritik der Europäer -vor allem von Rechtswissenschaftlern, aber auch von überzeugten Europäern in allen Teilen von Politik und Gesellschaft und auch von der Europa Union-, eine fruchtbare Wirkung entfaltet hat.“

Den vollständigen Kurzkommentar können Sie sich hier herunter laden. Auf der Webseite des Bundesverfassungsgerichts finden Sie das komplette Urteil.