Roaming-Gebühren

Beschluss des Bundeskongresses vom 22.11.2008 (PDF-Datei)

Die Europa-Union Deutschland begrüßt die erfolgreichen Bemühungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, die Erhebung von Roaming-Gebühren in der Europäischen Union wettbewerbs- und verbraucherfreundlicher zu gestalten, ohne den Telekommunikationsanbietern die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen.
Sie bewertet jedoch die gefundene Lösung als nicht ausreichend. Das Präsidium der Europa-Union Deutschland wird beauftragt, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass in der Europäischen Union analog zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr (SEPA – Single European Payment Area) oder zu den Bemühungen um einen einheitlichen Europäischen Luftraum ein einheitlicher Europäischer Telekommunikationsraum (SETA) geschaffen wird, indem den Telekommunikationsdienstleistern – ähnlich den Finanzdienstleistern im SEPA – gerade nicht Gebühren(-höchst-)vorschriften gemacht werden, sondern lediglich vorgeschrieben wird, bei der Tarifgestaltung keine Unterschiede im Hinblick auf den Standort der Kommunikationspartner innerhalb der EU zu machen.
Mobilfunknetz-Teilnehmer sollten innerhalb der Europäischen Union zu einheitlichen Tarifen Anrufe tätigen sowie im Rahmen der weiteren Telekommunikationsdienste (SMS, EMS, MMS) Daten übermitteln und auf andere Mobilfunknetzdienstleistungen zugreifen können. Zudem sollte der Empfang von Anrufen und Daten nicht nur innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern innerhalb der gesamten Europäischen Union von zusätzlichen Gebühren freigestellt werden.
Einschlägige Erfahrungen mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr haben gezeigt, dass die mit der Vereinheitlichung der Gebühren verbundene Mischkalkulation bei den Banken nicht zu einer Erhöhung der klassischen Inlandsgebühren geführt hat.