Stärkung des Selbstorganisationsrechts des Europäischen Parlaments

Beschluss des Bundeskongresses vom 06.12.2009 (PDF-Datei)

Die EUD spricht sich dafür aus, zur weiteren Stärkung der von den Unionsbürgern gewählten Vertretung von knapp 500 Mio. Menschen im Vertragswerk der Europäischen Union für das Europäische Parlament ein umfassendes Selbstorganisationsrecht einschließlich der damit verbundenen Sitzfragen zu verankern.

Hierzu zählen insbesondere Regelungen hinsichtlich
• Immunität und Indemnität,
• Bannmeile einschließlich Demonstrationsverbot und Organisationshoheit in den Gebäuden,
• Ausstattung des Parlaments, seiner Organe und seiner Mitglieder im für das Parlament festgelegten Haushaltsrahmen des Budgets der Europäischen Union,
• Sitzungsort und Sitzungshäufigkeit von Plenum und Organen,
• Rechtstellung der Organe und seiner Mitglieder,
• Eröffnung des Rechtsweges zum Europäischen Gerichtshof auch  zur Lösung von rechtlichen Streitfällen innerhalb des Europäischen Parlaments.

Die EUD fordert die Organe der EU auf zu prüfen, inwieweit eine derartige Stärkung des Parlaments im Zuge anstehender Beitrittsverträge erreicht werden kann. Sie wird für ihr Anliegen in der Europäischen Bewegung und der UEF eintreten und werben.