Änderung der Europawahlordnung (EuWO)/ Eintragung in Wählerverzeichnis

Beschluss des Bundeskongresses vom 6.12.2009 (PDF-Datei)

Der Bundesverband der Europa-Union wird sich dafür einsetzten, dass zukünftig auch die wahlberechtigten Unionsbürger, die erstmalig in Deutschland an der Europawahl teilnehmen können, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, sofern die wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.