Der Europäische Gerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung die Transparenz bei Trilog-Verfahren erhöht. Bei diesen verkürzten Gesetzgebungsverfahren zwischen Vertretern von Kommission, Ministerrat und Europäischem Parlament wurden Verhandlungsdokumente bislang nicht veröffentlicht. Diese Praxis erklärte der EuGH nun für unzulässig. Das Trilog-Verfahren, unter dem ein Großteil europäischer Gesetze entsteht, ist insbesondere vom Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland, dessen Mitglied die Europa-Union Deutschland ist, immer wieder kritisiert worden.
Die Pressemitteilung des Netzwerks EBD zum Thema finden Sie hier. Weitere Informationen zur EuGH-Entscheidung erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Gerichtshofs.